Ab dem 19. Januar 2013 werden einige Veränderungen im Führerscheinrecht vorgenommen. Wir werden Euch so schnell wie möglich die Änderungen, hier auf dieser Webseite, zukommen lassen.
Wir schulen in folgenden Führerscheinklassen:
Klasse " B " - berechtigt das Führen von Kraftfahrzeugen bis zu einer Gesamtmasse von 3,5 t. Mindestalter 18 Jahre
Klasse " BF 17 " - Mindestalter 17 Jahre mit einer Begleitperson, sonst auch wie unter Klasse B
Klasse " B-Automatic "
Klasse " BE " - die sogenannte Anhängerführerscheinklasse, berechtigt das Führen auch von schweren Anhängern.
Klasse " A1 " - Motorradklasse max. Höchstgeschwindigkeit 80 Km/h und 125 ccm. Mindestalter 16 Jahre.